Impfpflicht
Das Entscheidende an dieser Impfflicht ist ja, dass sie eine ganz neue Qualität aufweist: Die Grundrechte stehen künftig nicht nur unter Impf-, sondern auch unter Booster-Vorbehalt.
Sprich, wer sich nicht in einem Zeitraum, den die Regierung nach Belieben definiert, „auffrischen“ lässt (bei jeder neuen Spritze natürlich mit dem vollen Nebenwirkungsrisiko) der verliert siene Bewegungsfreiheit, seinen Arbeitsplatz etc.
Gleichzeitig ist die Impfung aber nicht in der Lage das zu tun, was andere Impfungen können: Nämlich eine Erkrankung nahezu ausrotten und vor allem Immunität herzustellen.
Sie ist lediglich eine individuelle Vorsorge für den Fall der Erkrankung. Natürlich wird das BVerfG das alles trotzdem durchwinken, zur Not geht Scholz eben mit Habarth essen.
Blöderweise hat das Leben selbst eine Letalität von genau 100 Prozent.
